Grundlogik
Was ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale ist eine pauschale Ertragsgröße für Investmentfonds. Sie kann auch dann relevant werden, wenn ein Fonds Ertraege thesauriert und du keine Auszahlung erhalten hast. Sie ist aber begrenzt: Ohne ausreichende Wertsteigerung entsteht im Modell keine positive Vorabpauschale.
Der Rechner bildet die vereinfachte Kernlogik ab: Jahresanfangswert mal Basiszins mal 70 Prozent ergibt den Basisertrag. Davon werden Ausschüttungen berücksichtigt, und der Wert wird durch die tatsächliche Wertsteigerung begrenzt.
Beispiel 2026
Vorabpauschale berechnen: ETF-Beispiel mit Basiszins 2026
Bei 50.000 € Jahresanfangswert, 55.000 € Jahresendwert und 3,2 % Basiszins ergibt der Basisertrag im Modell 1.120,00 €. Nach 30 % Teilfreistellung und 1.000 € Sparer-Pauschbetrag faellt in diesem Beispiel keine Steuer auf die Vorabpauschale an.
| Fall | Ausschüttung | Vorabpauschale brutto | Steuerpflichtig | Steuerannahme |
|---|---|---|---|---|
| Thesaurierender Aktien-ETF | 0 € | 1.120,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| Mit Ausschüttung | 600 € | 520,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| Ohne Wertsteigerung | 0 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Grenzen
Warum thesaurierende ETF trotzdem Liquidität brauchen können
Bei thesaurierenden Fonds wird nichts ausgezahlt, trotzdem kann die Depotbank Steuer auf die Vorabpauschale einziehen, wenn Pauschbetrag und Verrechnungstoepfe nicht reichen. Darum ist die Vorabpauschale nicht nur eine Formel, sondern auch eine Liquiditätsfrage für den Jahresanfang nach dem betreffenden Steuerjahr.
Praxis
Welche Eingaben du für den Rechner brauchst
- Fondswert am Jahresanfang und am Jahresende.
- Ausschüttungen im Kalenderjahr.
- Basiszins für das jeweilige Jahr.
- Haltezeit, wenn der Fonds nicht das ganze Jahr im Depot lag.
- Teilfreistellung und verfügbarer Sparer-Pauschbetrag.