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ETF-Steuer berechnen

Vorabpauschale-Rechner für ETF, Fonds und Basiszins 2026

Berechne die mögliche Vorabpauschale für thesaurierende ETF und Fonds. Der Standard nutzt 50.000 € Jahresanfangswert, 3,2 % Basiszins 2026 und 30 % Teilfreistellung.

Basiszins 2026: 3,20 % Ausschüttungen und Wertsteigerung einbeziehen Sparer-Pauschbetrag und Teilfreistellung sichtbar

Von Dawid Oleksiuk

Zuletzt geprüft am 11. Mai 2026

Methodik
ETF-Steuer

Vorabpauschale nach Basiszins, Ausschüttung und Wertentwicklung

Die Formel folgt § 18 InvStG: Basisertrag, Begrenzung auf den Wertzuwachs, Ausschüttungen und Haltemonate.

Fondswert zum Jahresanfang.
Fondswert zum Jahresende.
Ausschüttungen im Kalenderjahr.
BMF-Basiszins für das Steuerjahr.
Haltemonate im Kalenderjahr.
Zum Beispiel 30 % bei Aktienfonds.
Verfügbarer Pauschbetrag.
KirchensteuerOptional für die Steuer auf die Vorabpauschale.
Ergebnis

Vorabpauschale

Steuer auf Vorabpauschale

0 €

Steuerpflichtig nach Pauschbetrag: 0 €

Basisertrag

1.120 €

Begrenzter Basisertrag

1.120 €

Vorabpauschale brutto

1.120 €

Wertzuwachs

5.000 €

Effektive Steuerquote auf die Brutto-Vorabpauschale: 0 %

Formel

Basisertrag, Wertsteigerung und Ausschüttungen begrenzen die Vorabpauschale

Der Basisertrag entspricht im Modell dem Jahresanfangswert mal Basiszins mal 70 Prozent. Die Vorabpauschale ist auf die tatsächliche Wertsteigerung begrenzt und wird um Ausschüttungen reduziert. Im Standard ergibt sich vor Freibetrag und Steuer eine Vorabpauschale von rund 1.120 € .

Grenzen

Warum das Ergebnis nicht die Depotabrechnung ersetzt

Zinspfad rechnet mit jährlichen Eingaben und einem vereinfachten Haltezeitfaktor. Für eine verbindliche Einordnung zählen die tatsächlichen Depotdaten, Ausschüttungen, Kaufzeitpunkte, Verrechnungstöpfe und die steuerliche Behandlung durch die depotführende Stelle.

Vorabpauschale

Warum die Vorabpauschale auch ohne Verkauf relevant sein kann

Bei thesaurierenden ETF und Fonds können Erträge steuerlich teilweise vorab erfasst werden, obwohl keine Anteile verkauft wurden. Die Vorabpauschale soll eine Mindestbesteuerung abbilden und hängt unter anderem von Jahresanfangswert, Basiszins, Wertsteigerung und Ausschüttungen ab.

Der Rechner bildet diese Logik vereinfacht nach. Er zeigt, ob der Basisertrag überhaupt zu einer Vorabpauschale führt, ob die tatsächliche Wertsteigerung begrenzt und wie Teilfreistellung sowie Sparer-Pauschbetrag den steuerpflichtigen Betrag reduzieren können.

  • Jahresanfangswert und Jahresendwert getrennt erfassen.
  • Ausschüttungen eintragen, weil sie die mögliche Vorabpauschale mindern können.
  • Basiszins und Teilfreistellung für das jeweilige Steuerjahr passend setzen.

Steuerjahr

Weshalb Freibetrag und Depotdetails die Modellrechnung verändern

Ob tatsächlich Steuer einbehalten wird, hängt nicht nur von der rechnerischen Vorabpauschale ab. Verfügbarer Sparer-Pauschbetrag, Verlustverrechnung, Depotbank, Fondsart, Kaufzeitpunkt und persönliche Steuermerkmale können das Ergebnis beeinflussen.

Die Seite eignet sich deshalb für Plausibilität und Szenarien. Sie ersetzt keine Steuerbescheinigung, macht aber nachvollziehbar, warum ein thesaurierender Fonds auch in Jahren ohne Verkauf einen Steuerabzug auslösen kann.