Begriffe
Abgeltungsteuer und Kapitalertragsteuer sauber trennen
Abgeltungsteuer beschreibt den gesonderten Steuertarif auf Einkünfte aus Kapitalvermögen. Kapitalertragsteuer ist der Steuerabzug, den Banken oder andere Stellen häufig direkt einbehalten. Für die Modellrechnung auf Zinspfad zählt: erst steuerpflichtigen Kapitalertrag bestimmen, dann den pauschalen Steuersatz und Zuschläge anwenden.
Beispiel
Abgeltungsteuer berechnen: Beispiel mit Freibetrag
Im vereinfachten Modell werden 2.500 € Kapitalerträge zuerst um den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € reduziert. Ohne Kirchensteuer ergibt das rund 395,63 € Steuer inklusive Soli.
Steuerpflichtig = Kapitalertrag - Pauschbetrag - Verluste - Teilfreistellung
| Fall | Steuerpflichtig | Steuerannahme |
|---|---|---|
| Zinsen oder Dividenden ohne Teilfreistellung | 1.500 € | 395,63 € |
| Aktienfonds mit 30 Prozent Teilfreistellung | 750 € | 197,81 € |
Rechnerwahl
Wann welcher Steuerrechner passt
Nutze den Abgeltungsteuer-Rechner, wenn du den pauschalen Steuerabzug auf Kapitalerträge überschlagen willst. Für ETF-Vorabpauschale oder Teilfreistellung ist der ETF-Steuerrechner die passendere Route.