Formel
Verzugszinsen: Basiszinssatz plus Zuschlag
Im Regelfall werden Verzugszinsen als Jahreszins berechnet. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern sind es 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmen sind es 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Verzugszins = Forderung x Verzugszinssatz x Verzugstage / 365
Beispiel
Beispiel: 1.000 EUR Forderung über 30 und 90 Tage
| Fall | Tage | Zinssatz p.a. | Verzugszinsen |
|---|---|---|---|
| Verbrauchergeschäft | 30 | 6,27 % | 5,15 € |
| Unternehmergeschäft | 30 | 10,27 % | 8,44 € |
| Verbrauchergeschäft | 90 | 6,27 % | 15,46 € |
| Unternehmergeschäft | 90 | 10,27 % | 25,32 € |
Grenzen
Was vor der Berechnung geklärt werden muss
- Ab welchem Datum tatsächlich Verzug eingetreten ist.
- Ob Verbraucher- oder Unternehmerkonstellation vorliegt.
- Ob Teilzahlungen, Mahnkosten, Vertragszinsen oder Sonderregeln greifen.
- Ob die Forderung brutto, netto oder mit anderen Nebenforderungen anzusetzen ist.