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Ratgeber ETF-Steuer

ETF-Steuern verstehen: Verkauf, Ausschüttung und Vorabpauschale

ETF-Steuern können bei Verkauf, Ausschüttung und Vorabpauschale relevant werden. Zinspfad erklärt die vereinfachte Grundlogik für Deutschland und verlinkt danach auf die passenden Rechner.

Kapitalertragsteuer und Pauschbetrag Teilfreistellung bei Aktienfonds Vorabpauschale mit Basiszins 2026

Von Dawid Oleksiuk

Zuletzt geprüft am 26. Juni 2026

Methodik

Überblick

Wann fallen bei ETF Steuern an?

Bei ETF geht es typischerweise um drei Steueranlässe: realisierte Gewinne beim Verkauf, laufende Ausschüttungen und die Vorabpauschale bei bestimmten Fonds. In Deutschland läuft die Modellrechnung grundsätzlich über Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, optional Kirchensteuer, Sparer-Pauschbetrag und mögliche Teilfreistellung.

Der ETF-Steuerrechner auf Zinspfad ist bewusst ein Überschlag. Er hilft, die Größenordnung zu verstehen, ersetzt aber keine Depotabrechnung und keine steuerliche Beratung.

Beispiele

ETF-Steuern berechnen: drei typische Rechenfälle

Im Verkaufsbeispiel werden 2.000 € Gewinn, 30 % Teilfreistellung und 1.000 € verfügbarer Sparer-Pauschbetrag modelliert. Bei der Vorabpauschale nutzt Zinspfad für 2026 den Basiszins von 3,2 %.

Fall Bruttoertrag Steuerpflichtig Steuerannahme
ETF-Verkauf mit Gewinn 2.000,00 € 400,00 € 105,50 €
Ausschüttung 800,00 € 360,00 € 94,95 €
Vorabpauschale 1.120,00 € 0,00 € 0,00 €

Verkauf

ETF verkaufen: Steuer nur auf realisierte Erträge

Kursgewinne werden in der Regel erst beim Verkauf steuerlich relevant. Entscheidend sind der steuerliche Gewinn, vorhandene Verlustverrechnung, der verfügbare Sparer-Pauschbetrag und die Teilfreistellung, wenn der Fonds die Voraussetzungen erfüllt. Depotbanken können Details anders ausweisen als eine vereinfachte Modellrechnung.

Vorabpauschale

Warum thesaurierende ETF trotzdem Steuer auslösen können

Thesaurierende ETF schütten Erträge nicht automatisch aus. Trotzdem kann die Vorabpauschale eine Steuerbelastung auslösen, wenn Wertsteigerung, Basiszins und Pauschbetrag dazu führen. Deshalb verlinkt Zinspfad diese Überblicksseite direkt auf den separaten Vorabpauschale-Rechner.