Überblick
Wann fallen bei ETF Steuern an?
Bei ETF geht es typischerweise um drei Steueranlässe: realisierte Gewinne beim Verkauf, laufende Ausschüttungen und die Vorabpauschale bei bestimmten Fonds. In Deutschland läuft die Modellrechnung grundsätzlich über Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, optional Kirchensteuer, Sparer-Pauschbetrag und mögliche Teilfreistellung.
Der ETF-Steuerrechner auf Zinspfad ist bewusst ein Überschlag. Er hilft, die Größenordnung zu verstehen, ersetzt aber keine Depotabrechnung und keine steuerliche Beratung.
Beispiele
ETF-Steuern berechnen: drei typische Rechenfälle
Im Verkaufsbeispiel werden 2.000 € Gewinn, 30 % Teilfreistellung und 1.000 € verfügbarer Sparer-Pauschbetrag modelliert. Bei der Vorabpauschale nutzt Zinspfad für 2026 den Basiszins von 3,2 %.
| Fall | Bruttoertrag | Steuerpflichtig | Steuerannahme |
|---|---|---|---|
| ETF-Verkauf mit Gewinn | 2.000,00 € | 400,00 € | 105,50 € |
| Ausschüttung | 800,00 € | 360,00 € | 94,95 € |
| Vorabpauschale | 1.120,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Verkauf
ETF verkaufen: Steuer nur auf realisierte Erträge
Kursgewinne werden in der Regel erst beim Verkauf steuerlich relevant. Entscheidend sind der steuerliche Gewinn, vorhandene Verlustverrechnung, der verfügbare Sparer-Pauschbetrag und die Teilfreistellung, wenn der Fonds die Voraussetzungen erfüllt. Depotbanken können Details anders ausweisen als eine vereinfachte Modellrechnung.
Vorabpauschale
Warum thesaurierende ETF trotzdem Steuer auslösen können
Thesaurierende ETF schütten Erträge nicht automatisch aus. Trotzdem kann die Vorabpauschale eine Steuerbelastung auslösen, wenn Wertsteigerung, Basiszins und Pauschbetrag dazu führen. Deshalb verlinkt Zinspfad diese Überblicksseite direkt auf den separaten Vorabpauschale-Rechner.