Formel
Rentenabschlag berechnen: einfache Grundformel
Rentenabschlag = Monate vor Altersgrenze x 0,3 %
Bei 12 Monaten Vorzeitigkeit ergibt sich ein dauerhafter Abschlag von 3,6 %. Bei 48 Monaten wären es 14,4 %. Die Deutsche Rentenversicherung nennt 14,4 % als Höchstwert.
Tabelle
Beispiel mit 1.600 EUR Monatsrente
Die Tabelle zeigt nur die rechnerische Kürzung auf eine angenommene Monatsrente von 1.600 €. Sie berücksichtigt nicht, dass bei früherem Rentenbeginn auch weitere Beitragszeiten fehlen können.
| Monate früher | Abschlag | Kürzung pro Monat |
|---|---|---|
| 6 | 1,8 % | 28,80 € |
| 12 | 3,6 % | 57,60 € |
| 24 | 7,2 % | 115,20 € |
| 36 | 10,8 % | 172,80 € |
| 48 | 14,4 % | 230,40 € |
Grenzen
Was die Abschlagsformel nicht beantwortet
- Ob die gewünschte Altersrente überhaupt vorzeitig möglich ist.
- Welche Versicherungszeiten für 35 oder 45 Jahre angerechnet werden.
- Wie fehlende Beitragsjahre die Entgeltpunkte zusätzlich senken.
- Wie Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Steuer nach Rentenbeginn wirken.