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Ratgeber Rente

Rente mit 63 verstehen: 35 Jahre, 45 Jahre und Abschläge

Rente mit 63 ist ein geläufiger Begriff, aber keine einheitliche Rechenregel. Entscheidend ist, ob es um 35 Versicherungsjahre mit möglichen Abschlägen oder um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren geht.

35 und 45 Jahre unterscheiden Altersgrenze steigt nach Jahrgang Abschläge getrennt berechnen

Von Dawid Oleksiuk

Zuletzt geprüft am 26. Juni 2026

Methodik

Abgrenzung

Warum Rente mit 63 zwei verschiedene Fragen meint

Bei 45 Versicherungsjahren geht es um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie wird häufig noch Rente mit 63 genannt, obwohl die abschlagsfreie Altersgrenze für jüngere Jahrgänge höher liegt.

Bei 35 Versicherungsjahren geht es um die Altersrente für langjährig Versicherte. Sie kann früher möglich sein, ist aber typischerweise mit Abschlägen verbunden. Genau deshalb sollte der Begriff nie ohne Rentenart, Jahrgang und Versicherungszeit gelesen werden.

45 Jahre

Rente mit 63: Altersgrenze bei 45 Versicherungsjahren

Für besonders langjährig Versicherte verschiebt sich die Altersgrenze nach Jahrgang. Für Jahrgang 1964 und später nennt die Deutsche Rentenversicherung 65 Jahre als abschlagsfreie Altersgrenze.

Geburtsjahr Abschlagsfreie Altersgrenze bei 45 Jahren
1961 64 Jahre und 6 Monate
1962 64 Jahre und 8 Monate
1963 64 Jahre und 10 Monate
1964 65 Jahre

Abschläge

Rente ab 63 mit Abschlägen: 0,3 Prozent pro Monat

Wenn eine Altersrente vor der maßgeblichen Altersgrenze mit Abschlag in Anspruch genommen werden kann, beträgt der Abschlag laut Deutscher Rentenversicherung 0,3 % pro Monat, höchstens 14,4 %. Das ersetzt keine Prüfung, ob diese Rentenart für den konkreten Fall überhaupt möglich ist.

Vorzeitigkeit Dauerhafter Abschlag
24 Monate 7,2 %
36 Monate 10,8 %
48 Monate 14,4 %