Abgrenzung
Warum Rente mit 63 zwei verschiedene Fragen meint
Bei 45 Versicherungsjahren geht es um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie wird häufig noch Rente mit 63 genannt, obwohl die abschlagsfreie Altersgrenze für jüngere Jahrgänge höher liegt.
Bei 35 Versicherungsjahren geht es um die Altersrente für langjährig Versicherte. Sie kann früher möglich sein, ist aber typischerweise mit Abschlägen verbunden. Genau deshalb sollte der Begriff nie ohne Rentenart, Jahrgang und Versicherungszeit gelesen werden.
45 Jahre
Rente mit 63: Altersgrenze bei 45 Versicherungsjahren
Für besonders langjährig Versicherte verschiebt sich die Altersgrenze nach Jahrgang. Für Jahrgang 1964 und später nennt die Deutsche Rentenversicherung 65 Jahre als abschlagsfreie Altersgrenze.
| Geburtsjahr | Abschlagsfreie Altersgrenze bei 45 Jahren |
|---|---|
| 1961 | 64 Jahre und 6 Monate |
| 1962 | 64 Jahre und 8 Monate |
| 1963 | 64 Jahre und 10 Monate |
| 1964 | 65 Jahre |
Abschläge
Rente ab 63 mit Abschlägen: 0,3 Prozent pro Monat
Wenn eine Altersrente vor der maßgeblichen Altersgrenze mit Abschlag in Anspruch genommen werden kann, beträgt der Abschlag laut Deutscher Rentenversicherung 0,3 % pro Monat, höchstens 14,4 %. Das ersetzt keine Prüfung, ob diese Rentenart für den konkreten Fall überhaupt möglich ist.
| Vorzeitigkeit | Dauerhafter Abschlag |
|---|---|
| 24 Monate | 7,2 % |
| 36 Monate | 10,8 % |
| 48 Monate | 14,4 % |