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Ratgeber Rentenbeginn

Regelaltersgrenze und Renteneintrittsalter: Tabelle nach Jahrgang

Die Regelaltersgrenze legt fest, ab welchem Alter die reguläre gesetzliche Altersrente ohne Abschläge beginnen kann. Für Übergangsjahrgänge steigt sie stufenweise; ab Jahrgang 1964 liegt sie grundsätzlich bei 67 Jahren.

Tabelle nach Geburtsjahr Abgrenzung zum Rentenbeginn-Rechner Keine Sonderrenten oder Abschläge

Von Dawid Oleksiuk

Zuletzt geprüft am 26. Juni 2026

Methodik

Tabelle

Regelaltersgrenze nach Jahrgang

Für Geburtsjahrgänge von 1947 bis 1963 wird die Grenze schrittweise angehoben. Für 1964 und spätere Jahrgänge gilt im allgemeinen Modell die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Geburtsjahr Regelaltersgrenze
1947 65 Jahre und 1 Monate
1948 65 Jahre und 2 Monate
1949 65 Jahre und 3 Monate
1950 65 Jahre und 4 Monate
1951 65 Jahre und 5 Monate
1952 65 Jahre und 6 Monate
1953 65 Jahre und 7 Monate
1954 65 Jahre und 8 Monate
1955 65 Jahre und 9 Monate
1956 65 Jahre und 10 Monate
1957 65 Jahre und 11 Monate
1958 66 Jahre
1959 66 Jahre und 2 Monate
1960 66 Jahre und 4 Monate
1961 66 Jahre und 6 Monate
1962 66 Jahre und 8 Monate
1963 66 Jahre und 10 Monate
1964 67 Jahre

Beispiele

Rentenbeginn und Regelaltersgrenze sind nicht dasselbe

Die Tabelle nennt das Alter. Der konkrete Rentenbeginn hängt zusätzlich vom Geburtsmonat ab. Wer im Januar 1961 geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze von 66 Jahre und 6 Monate; Zinspfad modelliert den regulären Startmonat als August 2027. Für Januar 1964 ergibt sich bei 67 Jahre der Startmonat Februar 2031.

Grenzen

Was die Tabelle nicht beantwortet

  • Frühere Altersrenten mit Abschlägen oder besonderen Versicherungszeiten.
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
  • Vertrauensschutz, Hinzuverdienst, Steuer und Krankenversicherung.
  • Die tatsächliche Rentenhöhe aus der Renteninformation.