Grundregel
Wie hoch ist die gesetzliche Einlagensicherung?
Die gesetzliche Einlagensicherung schützt gedeckte Einlagen typischerweise bis 100.000 € je Einlegerin oder Einleger und je Kreditinstitut. Für Tagesgeld und Festgeld ist deshalb nicht nur die absolute Summe wichtig, sondern auch, bei welcher Bank das Geld liegt.
Bei Gemeinschaftskonten kann die Zuordnung auf mehrere berechtigte Personen relevant sein. In besonderen Fällen können zeitweise höhere Beträge bis 500.000 € geschützt sein, etwa bei bestimmten vorübergehenden hohen Guthaben. Solche Sonderfälle sollten direkt anhand der offiziellen Regeln geprüft werden.
Beispiele
Einlagensicherung berechnen: drei einfache Fälle
Die Tabelle ist eine vereinfachte Orientierung für die Standardgrenze. Sie ersetzt keine Prüfung, ob die konkrete Bank, Kontostruktur und Einlage tatsächlich in den gesetzlichen Sicherungsrahmen fallen.
| Fall | Guthaben | Vereinfachte Deckung | Einordnung |
|---|---|---|---|
| Einzelkonto bei einer Bank | 80.000 € | 80.000 € | Unterhalb der gesetzlichen Standardgrenze. |
| Einzelkonto oberhalb der Grenze | 140.000 € | 100.000 € | Der übersteigende Teil gehört in eine separate Risikoprüfung. |
| Gemeinschaftskonto mit zwei Personen | 180.000 € | 180.000 € | Vereinfachte Betrachtung mit zwei Berechtigten. |
Praxis
Mehrere Banken und Gemeinschaftskonten sauber dokumentieren
- Notiere Bank, Land, Kontoinhaber, Produktart und Guthaben je Konto.
- Prüfe, ob mehrere Marken rechtlich zur selben Bank gehören.
- Verteile Beträge oberhalb von 100.000 € nicht blind, sondern nach Bank und Sicherungssystem.
- Bei Gemeinschaftskonten zählt die Zuordnung zu den berechtigten Personen, im Beispiel bis 200.000 € bei zwei Personen.
- Für Wertpapiere, ETF und Kryptowerte gelten andere Risiken als für Bankeinlagen.
Abgrenzung
Einlagensicherung ist nicht dasselbe wie Rendite oder Bonität
Ein hoher Zinssatz kann attraktiv wirken, sagt aber nichts allein über Sicherheit, Verfügbarkeit oder reale Rendite. Nutze die Einlagensicherung als Sicherheitsfilter und rechne danach mit Tagesgeld- oder Festgeldannahmen weiter: Zinssatz, Steuer, Laufzeit und Inflation bleiben eigene Prüfpunkte.