Grundsatz
Private Rentenversicherung: erst die Auszahlungsart klären
Eine ungeförderte private Rentenversicherung wird bei lebenslanger Rente grundsätzlich anders behandelt als eine Kapitalauszahlung. Bei der Rente ist häufig nur der Ertragsanteil steuerpflichtig. Bei der Kapitalauszahlung geht es dagegen um den Ertrag im Vertrag.
Geförderte Produkte wie Riester oder Basisrente folgen eigenen Regeln. Deshalb sollte eine Suchfrage wie "private Rentenversicherung Steuer" nicht mit gesetzlicher Rente, Betriebsrente oder ETF-Auszahlplan vermischt werden.
Ertragsanteil
Beispiel: 500 € Monatsrente ab 67
Beginnt eine lebenslange private Leibrente mit 67 Jahren, liegt der Ertragsanteil laut amtlicher Tabelle bei 17 %. Von 500 € Monatsrente wären im vereinfachten Beispiel also 85 € pro Monat beziehungsweise 1.020 € pro Jahr als steuerpflichtiger Rentenanteil anzusetzen. Die tatsächliche Steuer hängt vom gesamten zu versteuernden Einkommen ab.
Vergleich
Rente, Kapitalauszahlung und geförderte Verträge unterscheiden
| Fall | Steuerlogik | Grenze |
|---|---|---|
| Lebenslange private Rente | Besteuerung des Ertragsanteils nach Alter bei Rentenbeginn | Gilt typischerweise für nicht geförderte private Leibrenten. |
| Kapitalauszahlung | Besteuerung des Ertrags im Vertrag, je nach Abschlussdatum und Laufzeit | Altverträge, 12/62-Regel und Produktbedingungen prüfen. |
| Riester oder Basisrente | Eigene Förder- und Auszahlungsregeln | Nicht mit einer ungeförderten privaten Rentenversicherung vermischen. |
Prüfliste
Welche Angaben du vor einer Steuer-Schätzung brauchst
- Abschlussdatum und Versicherungsbeginn der Police.
- Auszahlungsform: lebenslange Rente, Teilkapital oder Kapitalauszahlung.
- Alter bei Rentenbeginn und garantierte beziehungsweise prognostizierte Rente.
- Hinweis, ob der Vertrag gefördert, betrieblich oder ungefördert privat ist.
- Steuerbescheinigung oder Leistungsmitteilung des Versicherers.