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Ratgeber Rente

Private Rentenversicherung und Steuer: Rente, Kapitalauszahlung und Ertragsanteil

Bei privaten Rentenversicherungen hängt die Steuer nicht nur von der Auszahlungshöhe ab. Entscheidend sind Vertragsart, Abschlussdatum, geförderter oder ungeförderter Vertrag, Rentenbeginnalter und die Wahl zwischen lebenslanger Rente und Kapitalauszahlung.

Rente und Kapitalauszahlung trennen Ertragsanteil statt Bruttorente prüfen Geförderte Verträge abgrenzen

Von Dawid Oleksiuk

Zuletzt geprüft am 26. Juni 2026

Methodik

Grundsatz

Private Rentenversicherung: erst die Auszahlungsart klären

Eine ungeförderte private Rentenversicherung wird bei lebenslanger Rente grundsätzlich anders behandelt als eine Kapitalauszahlung. Bei der Rente ist häufig nur der Ertragsanteil steuerpflichtig. Bei der Kapitalauszahlung geht es dagegen um den Ertrag im Vertrag.

Geförderte Produkte wie Riester oder Basisrente folgen eigenen Regeln. Deshalb sollte eine Suchfrage wie "private Rentenversicherung Steuer" nicht mit gesetzlicher Rente, Betriebsrente oder ETF-Auszahlplan vermischt werden.

Ertragsanteil

Beispiel: 500 € Monatsrente ab 67

Beginnt eine lebenslange private Leibrente mit 67 Jahren, liegt der Ertragsanteil laut amtlicher Tabelle bei 17 %. Von 500 € Monatsrente wären im vereinfachten Beispiel also 85 € pro Monat beziehungsweise 1.020 € pro Jahr als steuerpflichtiger Rentenanteil anzusetzen. Die tatsächliche Steuer hängt vom gesamten zu versteuernden Einkommen ab.

Vergleich

Rente, Kapitalauszahlung und geförderte Verträge unterscheiden

Fall Steuerlogik Grenze
Lebenslange private Rente Besteuerung des Ertragsanteils nach Alter bei Rentenbeginn Gilt typischerweise für nicht geförderte private Leibrenten.
Kapitalauszahlung Besteuerung des Ertrags im Vertrag, je nach Abschlussdatum und Laufzeit Altverträge, 12/62-Regel und Produktbedingungen prüfen.
Riester oder Basisrente Eigene Förder- und Auszahlungsregeln Nicht mit einer ungeförderten privaten Rentenversicherung vermischen.

Prüfliste

Welche Angaben du vor einer Steuer-Schätzung brauchst

  • Abschlussdatum und Versicherungsbeginn der Police.
  • Auszahlungsform: lebenslange Rente, Teilkapital oder Kapitalauszahlung.
  • Alter bei Rentenbeginn und garantierte beziehungsweise prognostizierte Rente.
  • Hinweis, ob der Vertrag gefördert, betrieblich oder ungefördert privat ist.
  • Steuerbescheinigung oder Leistungsmitteilung des Versicherers.