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Ratgeber Rente

Rentenbesteuerung 2026 verstehen: Tabelle, Freibetrag und Steuergrenzen

Rentenbesteuerung bedeutet nicht, dass die komplette Bruttorente automatisch als Steuer fällig wird. Entscheidend sind Rentenbeginn, Besteuerungsanteil, persönliches Gesamteinkommen, Freibeträge und spätere Rentenanpassungen.

Besteuerungsanteil 2026 Rentenfreibetrag richtig lesen Kein Ersatz für Steuerbescheid

Von Dawid Oleksiuk

Zuletzt geprüft am 26. Juni 2026

Methodik

Grundlogik

Ab wann muss man Rente versteuern?

Gesetzliche Renten gehören steuerlich zu den sonstigen Einkünften. Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Für Rentenbeginn 2026 nennt § 22 EStG einen Besteuerungsanteil von 84 %.

Daraus folgt aber nicht automatisch eine Steuerzahlung. Erst zusammen mit weiteren Einkünften, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Pauschalen, Kranken- und Pflegeversicherung sowie dem Grundfreibetrag ergibt sich, ob Einkommensteuer entsteht.

Tabelle

Rentenbesteuerung Tabelle: ausgewählte Rentenbeginn-Jahre

Jahr des Rentenbeginns Besteuerungsanteil Einordnung
2024 83 % Steuerpflichtiger Anteil der Jahresbruttorente.
2025 83,5 % Steuerpflichtiger Anteil der Jahresbruttorente.
2026 84 % Steuerpflichtiger Anteil der Jahresbruttorente.
2027 84,5 % Steuerpflichtiger Anteil der Jahresbruttorente.
2030 86 % Steuerpflichtiger Anteil der Jahresbruttorente.
2035 88,5 % Steuerpflichtiger Anteil der Jahresbruttorente.
2058 100 % Volle nachgelagerte Besteuerung laut Tabelle.

Beispiel

Beispiel 2026: steuerpflichtiger Anteil ist nicht die Steuer

Bei 24.000 € Jahresbruttorente und Rentenbeginn 2026 wären im ersten Schritt rund 20.160 € als steuerpflichtiger Anteil zu betrachten. Der rechnerische steuerfreie Teil aus dem Startjahr beträgt rund 3.840 €. Ob daraus Einkommensteuer entsteht, entscheidet erst die vollständige Veranlagung.

Ehepaar

Rentenbesteuerung bei Ehepaaren: nicht einfach verdoppeln

SEMrush zeigt viel Nachfrage nach Ehepaar-Rechnern. Für die Planung ist wichtig: Jede Rente kann einen eigenen Rentenbeginn und damit einen eigenen Besteuerungsanteil haben. Zusätzlich zählen gemeinsame Veranlagung, weitere Einkünfte, Kapitalerträge und Vorsorgeaufwendungen.

Planung

Warum Zinspfad mit Netto- und Kaufkraftannahmen arbeitet

Für die Altersvorsorgeplanung ist die exakte Einkommensteuer erst am Ende des Jahres bekannt. Deshalb arbeitet der Zinspfad-Rentenrechner mit einem vorsichtigen Abschlag für Steuern und Beiträge, statt eine vollständige Steuererklärung nachzubauen. Das passt besser zur Frage, wie groß die Rentenlücke nach Kaufkraft sein könnte.