Grundlagen
Muss man Zinsen auf Tagesgeld und Festgeld versteuern?
Ja, Zinserträge gehören grundsätzlich zu den Kapitalerträgen. Praktisch hängt die sichtbare Steuerbelastung davon ab, ob ein Freistellungsauftrag hinterlegt ist, wie viel vom Sparer-Pauschbetrag noch frei ist und ob die Bank den Steuerabzug automatisch vornimmt.
Bei deutschen Banken läuft der Steuerabzug häufig direkt über die Bank, wenn kein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt. Bei ausländischen Tagesgeld- oder Festgeldkonten kann die Erklärungspflicht anders liegen. Deshalb sollte die Steuerbescheinigung beziehungsweise Jahresübersicht sorgfältig geprüft werden.
Beispiele
Zinsen versteuern: was der Pauschbetrag bewirkt
Die Beispiele nutzen eine vereinfachte Steuerrechnung ohne Kirchensteuer. Für Zinsen gibt es keine Teilfreistellung; sie werden hier mit 0 % Teilfreistellung modelliert.
| Fall | Bruttozinsen | Genutzter Pauschbetrag | Steuerpflichtig | Steuerannahme |
|---|---|---|---|---|
| 800 EUR Zinsen, Pauschbetrag reicht | 800 € | 800 € | 0 € | 0,00 € |
| 1.500 EUR Zinsen, 1.000 EUR Pauschbetrag | 1.500 € | 1.000 € | 500 € | 131,88 € |
| 1.500 EUR Zinsen, kein Pauschbetrag | 1.500 € | 0 € | 1.500 € | 395,63 € |
Tagesgeld
Tagesgeld: Steuer nicht getrennt vom Aktionszins betrachten
Bei Tagesgeld wechseln Zinssätze häufig schneller als bei Festgeld. Für die Netto-Einordnung reicht deshalb nicht der beworbene Aktionszins. Wichtig ist, wie lange der Zinssatz gilt, ob der Zinsertrag den Pauschbetrag übersteigt und ob der Zinssatz nach Steuer und Inflation noch zum Zweck der Rücklage passt.
Festgeld
Festgeld: Steuerzeitpunkt und Zinsgutschrift prüfen
Beim Festgeld ist zusätzlich relevant, wann Zinsen gutgeschrieben werden: laufend, jährlich oder endfällig. Das beeinflusst, in welchem Jahr Zinserträge sichtbar werden und wie viel Pauschbetrag dann noch verfügbar ist. Die konkrete Behandlung ergibt sich aus den Vertragsunterlagen und der Steuerbescheinigung.