Zinspfad
Navigation öffnen

Ratgeber

Zinseszins erklärt Sparplan-Grundlagen Cost-Average-Effekt ETF-Einmalanlage Fondssparplan Fondskosten Aktiensparplan ETF vs Fonds Anleihen-ETF Anleihe-Rendite berechnen ETF-Rebalancing Depotübertrag Depot auflösen ETF-Sparplan Kinder Vermögenswirksame Leistungen ETF Sparrate berechnen Sparrate dynamisieren Inflation & Kaufkraft Tagesgeld verstehen Festgeld verstehen Sparbuch-Zinsen Geldmarktfonds Einlagensicherung Zinsen versteuern Notgroschen aufbauen Rendite berechnen Immobilienrendite berechnen Zinsrechnung-Formel Effektiver Jahreszins Verzugszinsen berechnen Entnahmeplan verstehen Auszahlplan verstehen Kapitalverzehr 4%-Regel Finanzielle Freiheit Rentenlücke verstehen Rentenbesteuerung Rente brutto netto Steuerfreibetrag Rente Krankenversicherung Rente Entgeltumwandlung Betriebsrente versteuern Direktversicherung Auszahlung Steuer Private Rentenversicherung Steuer Riester-Rente Steuer Regelaltersgrenze Rentenpunkte Rentenpunkte kaufen Rente mit 63 Rentenabschlag Dividendenrendite berechnen Dividende bei Aktien Aktien verkaufen Steuern Quellensteuer Dividenden Kapitalertragsteuer Kapitalertragsteuer Kirchensteuer Günstigerprüfung Kapitalerträge Anlage KAP ausfüllen Kapitalertragsteuer zurückholen NV-Bescheinigung Kapitalerträge Jahressteuerbescheinigung Verlustverrechnungstopf Abgeltungsteuer ETF-Steuern verstehen ETF verkaufen Steuern Teilfreistellung ETF ETF-Kosten verstehen ETF-Risiko MSCI World Rendite ETF ausschüttend/thesaurierend Sparer-Pauschbetrag Freistellungsauftrag Ehepaar Freistellungsauftrag Überblick Freistellungsauftrag ändern Vorabpauschale ETF

Ratgeber ETF-Steuer

Teilfreistellung bei ETF verstehen: 30 Prozent, Steuer und Beispiel

Teilfreistellung bedeutet: Bei bestimmten Investmentfonds wird nur ein Teil der Erträge steuerpflichtig angesetzt. Bei typischen Aktienfonds wird in vielen Modellrechnungen mit 30 Prozent Teilfreistellung gearbeitet.

30 Prozent Aktienfonds-Beispiel Verkauf, Ausschüttung und Vorabpauschale Rechner statt Steuerberatung

Von Dawid Oleksiuk

Zuletzt geprüft am 26. Juni 2026

Methodik

Definition

Was ist die Teilfreistellung bei ETF?

Die Teilfreistellung reduziert in der vereinfachten Steuerrechnung den Teil eines Fondsertrags, auf den anschließend Kapitalertragsteuer berechnet wird. Sie kann bei Ausschüttungen, bei realisierten Gewinnen aus dem Verkauf und bei der Vorabpauschale relevant werden.

Für Anleger ist die Reihenfolge wichtig: Erst wird der Ertrag um eine mögliche Teilfreistellung reduziert, danach werden verfügbare Pauschbeträge und die eigentliche Steuerrechnung betrachtet. Zinspfad bildet diese Reihenfolge modellhaft im ETF-Steuerrechner und im Kapitalertragsteuer-Rechner ab.

Beispiel

Teilfreistellung berechnen: 2.000 EUR Fondsertrag

Das Beispiel nutzt 2.000 € Fondsertrag und 1.000 € verfügbaren Sparer-Pauschbetrag. Kirchensteuer, Verluste und Sonderfälle sind nicht enthalten.

Fall Teilfreistellung Steuerpflichtig Steuerannahme
Keine Teilfreistellung 0 % 1.000 € 263,75 €
Mischfonds-Beispiel 15 % 700 € 184,63 €
Aktienfonds-Beispiel 30 % 400 € 105,50 €

Anwendung

Verkauf, Ausschüttung und Vorabpauschale getrennt lesen

  • Verkauf: Die Teilfreistellung kann den steuerlich anzusetzenden Gewinn aus einem Fondsverkauf senken.
  • Ausschüttung: Bei laufenden Ausschüttungen kann der steuerpflichtige Anteil ebenfalls reduziert werden, wenn der Fonds die Voraussetzungen erfüllt.
  • Vorabpauschale: Auch die steuerpflichtige Vorabpauschale wird im Modell nach der Teilfreistellung weiterverarbeitet.

Vorabpauschale

Beispiel mit Basiszins 2026 und 30 Prozent Teilfreistellung

Bei 50.000 € Jahresanfangswert, 55.000 € Jahresendwert, 3,2 % Basiszins 2026 und 30 % Teilfreistellung ergibt sich im Zinspfad-Modell eine steuerpflichtige Vorabpauschale von 0,00 € . Der verfügbare Pauschbetrag kann die Steuer danach ganz oder teilweise reduzieren.