Definition
Was ist die Teilfreistellung bei ETF?
Die Teilfreistellung reduziert in der vereinfachten Steuerrechnung den Teil eines Fondsertrags, auf den anschließend Kapitalertragsteuer berechnet wird. Sie kann bei Ausschüttungen, bei realisierten Gewinnen aus dem Verkauf und bei der Vorabpauschale relevant werden.
Für Anleger ist die Reihenfolge wichtig: Erst wird der Ertrag um eine mögliche Teilfreistellung reduziert, danach werden verfügbare Pauschbeträge und die eigentliche Steuerrechnung betrachtet. Zinspfad bildet diese Reihenfolge modellhaft im ETF-Steuerrechner und im Kapitalertragsteuer-Rechner ab.
Beispiel
Teilfreistellung berechnen: 2.000 EUR Fondsertrag
Das Beispiel nutzt 2.000 € Fondsertrag und 1.000 € verfügbaren Sparer-Pauschbetrag. Kirchensteuer, Verluste und Sonderfälle sind nicht enthalten.
| Fall | Teilfreistellung | Steuerpflichtig | Steuerannahme |
|---|---|---|---|
| Keine Teilfreistellung | 0 % | 1.000 € | 263,75 € |
| Mischfonds-Beispiel | 15 % | 700 € | 184,63 € |
| Aktienfonds-Beispiel | 30 % | 400 € | 105,50 € |
Anwendung
Verkauf, Ausschüttung und Vorabpauschale getrennt lesen
- Verkauf: Die Teilfreistellung kann den steuerlich anzusetzenden Gewinn aus einem Fondsverkauf senken.
- Ausschüttung: Bei laufenden Ausschüttungen kann der steuerpflichtige Anteil ebenfalls reduziert werden, wenn der Fonds die Voraussetzungen erfüllt.
- Vorabpauschale: Auch die steuerpflichtige Vorabpauschale wird im Modell nach der Teilfreistellung weiterverarbeitet.
Vorabpauschale
Beispiel mit Basiszins 2026 und 30 Prozent Teilfreistellung
Bei 50.000 € Jahresanfangswert, 55.000 € Jahresendwert, 3,2 % Basiszins 2026 und 30 % Teilfreistellung ergibt sich im Zinspfad-Modell eine steuerpflichtige Vorabpauschale von 0,00 € . Der verfügbare Pauschbetrag kann die Steuer danach ganz oder teilweise reduzieren.