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Ratgeber Rente

Riester-Rente und Steuer: Beiträge, Zulagen, Auszahlung und 30-Prozent-Regel

Bei Riester geht es steuerlich nicht nur um die Auszahlung. Die Förderung wirkt in der Ansparphase über Zulagen und eine steuerliche Prüfung, während spätere Leistungen in die nachgelagerte Besteuerung fallen.

Zulage und Sonderausgaben trennen Auszahlung später versteuern 30-Prozent-Regel richtig einordnen

Von Dawid Oleksiuk

Zuletzt geprüft am 26. Juni 2026

Methodik

Grundlogik

Riester-Rente: Steuer erst über den ganzen Lebenszyklus betrachten

In der Ansparphase geht es um förderfähige Altersvorsorgebeiträge, Zulagen und eine steuerliche Sonderausgabenprüfung. In der Auszahlphase geht es um die Besteuerung der Riester-Leistung. Wer nur fragt, ob Riester "absetzbar" ist, übersieht die spätere Seite der Förderung.

Für die Planung ist wichtig, Riester nicht mit ungeförderten privaten Rentenversicherungen, ETF-Auszahlplänen oder Betriebsrenten zu vermischen. Jede Kategorie hat eine andere Steuerlogik und andere Unterlagen.

Beispiel

Beispiel: Beitrag heute, Auszahlung später

Werden in einem Jahr 2.100 € als Altersvorsorgebeiträge berücksichtigt, prüft die Steuerlogik Förderung und Sonderausgabenwirkung. Später kann eine Riester-Rente von zum Beispiel 250 € pro Monat zu 3.000 € jährlicher steuerlich relevanter Leistung führen. Die tatsächliche Steuer ergibt sich erst mit dem gesamten Ruhestandseinkommen.

30-Prozent-Regel

Riester-Auszahlung: 30 % Kapital ist nicht steuerfrei

Die häufig gesuchte 30-Prozent-Regel meint eine mögliche Teilkapitalauszahlung zu Rentenbeginn. Bei 50.000 € Vertragskapital wären 30 % rechnerisch 15.000 €. Das ist eine Liquiditätsentscheidung, aber keine automatische Steuerbefreiung. Die Auszahlung muss in die nachgelagerte Besteuerung eingeordnet werden.

Phasen

Riester steuerlich in vier Schritten prüfen

Phase Steuerfrage Grenze
Ansparphase Beiträge, Zulagen und Sonderausgabenprüfung Förderberechtigung und Eigenbeitrag müssen zum Vertrag passen.
Steuererklärung Riester-Beiträge können über die Anlage AV geprüft werden Zulage und möglicher Sonderausgabenabzug werden nicht doppelt geschenkt.
Rentenbeginn Auszahlungen werden grundsätzlich nachgelagert besteuert Die Steuer hängt vom gesamten Einkommen im Ruhestand ab.
30-Prozent-Regel Teilkapitalauszahlung zu Rentenbeginn möglich Die Auszahlung ist nicht automatisch steuerfrei.

Unterlagen

Welche Unterlagen du für die Steuerprüfung brauchst

  • Jahresbescheinigung des Riester-Anbieters und Zulagenstatus.
  • Angaben zu Eigenbeitrag, Familienstand und kindbezogenen Zulagen.
  • Steuerbescheid oder ELSTER-Daten zur Sonderausgabenprüfung.
  • Zum Rentenbeginn: Leistungsmitteilung, Rentenbetrag und mögliche Teilkapitalauszahlung.