Grundlogik
Riester-Rente: Steuer erst über den ganzen Lebenszyklus betrachten
In der Ansparphase geht es um förderfähige Altersvorsorgebeiträge, Zulagen und eine steuerliche Sonderausgabenprüfung. In der Auszahlphase geht es um die Besteuerung der Riester-Leistung. Wer nur fragt, ob Riester "absetzbar" ist, übersieht die spätere Seite der Förderung.
Für die Planung ist wichtig, Riester nicht mit ungeförderten privaten Rentenversicherungen, ETF-Auszahlplänen oder Betriebsrenten zu vermischen. Jede Kategorie hat eine andere Steuerlogik und andere Unterlagen.
Beispiel
Beispiel: Beitrag heute, Auszahlung später
Werden in einem Jahr 2.100 € als Altersvorsorgebeiträge berücksichtigt, prüft die Steuerlogik Förderung und Sonderausgabenwirkung. Später kann eine Riester-Rente von zum Beispiel 250 € pro Monat zu 3.000 € jährlicher steuerlich relevanter Leistung führen. Die tatsächliche Steuer ergibt sich erst mit dem gesamten Ruhestandseinkommen.
30-Prozent-Regel
Riester-Auszahlung: 30 % Kapital ist nicht steuerfrei
Die häufig gesuchte 30-Prozent-Regel meint eine mögliche Teilkapitalauszahlung zu Rentenbeginn. Bei 50.000 € Vertragskapital wären 30 % rechnerisch 15.000 €. Das ist eine Liquiditätsentscheidung, aber keine automatische Steuerbefreiung. Die Auszahlung muss in die nachgelagerte Besteuerung eingeordnet werden.
Phasen
Riester steuerlich in vier Schritten prüfen
| Phase | Steuerfrage | Grenze |
|---|---|---|
| Ansparphase | Beiträge, Zulagen und Sonderausgabenprüfung | Förderberechtigung und Eigenbeitrag müssen zum Vertrag passen. |
| Steuererklärung | Riester-Beiträge können über die Anlage AV geprüft werden | Zulage und möglicher Sonderausgabenabzug werden nicht doppelt geschenkt. |
| Rentenbeginn | Auszahlungen werden grundsätzlich nachgelagert besteuert | Die Steuer hängt vom gesamten Einkommen im Ruhestand ab. |
| 30-Prozent-Regel | Teilkapitalauszahlung zu Rentenbeginn möglich | Die Auszahlung ist nicht automatisch steuerfrei. |
Unterlagen
Welche Unterlagen du für die Steuerprüfung brauchst
- Jahresbescheinigung des Riester-Anbieters und Zulagenstatus.
- Angaben zu Eigenbeitrag, Familienstand und kindbezogenen Zulagen.
- Steuerbescheid oder ELSTER-Daten zur Sonderausgabenprüfung.
- Zum Rentenbeginn: Leistungsmitteilung, Rentenbetrag und mögliche Teilkapitalauszahlung.