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Was tun, wenn du den Überblick verloren hast?
Erstelle zuerst eine Liste aller Institute und trage den dort hinterlegten Freistellungsauftrag ein. Danach vergleichst du die Summe mit dem verfügbaren Sparer-Pauschbetrag. Wenn die Summe zu hoch ist, sollten alte oder unpassende Aufträge reduziert werden. Wenn sie zu niedrig ist, kann bei aktiven Banken laufend Kapitalertragsteuer einbehalten werden.
Checkliste
Freistellungsaufträge bei mehreren Banken finden
- Alle aktiven Banken, Broker, Tagesgeld-, Festgeld- und Depotkonten notieren.
- Im Onlinebanking, Postfach oder Formularbereich nach dem aktuellen Freistellungsauftrag suchen.
- Alte Konten prüfen, bei denen kaum noch Kapitalerträge entstehen.
- Jeden gefundenen Auftrag mit Betrag und Steuerjahr in eine Liste übernehmen.
- Die Summe mit 1.000 EUR oder bei Zusammenveranlagung 2.000 EUR vergleichen.
Beispiel
Überblick verloren: drei typische Ergebnisse
Das Beispiel nutzt eine Einzelperson mit 1.200 € erwarteten Kapitalerträgen. Die Tabelle zeigt, warum sowohl zu niedrige als auch zu hohe Auftragssummen geprüft werden sollten.
| Fundstand | Aufträge gesamt | Steuerpflichtiger Rest | Überzuteilung | Einordnung |
|---|---|---|---|---|
| Nur 300 EUR gefunden | 300 € | 900 € | 0 € | Pauschbetrag frei, laufender Steuerabzug möglich |
| 1.500 EUR entdeckt | 1.500 € | 200 € | 500 € | Aufträge insgesamt zu hoch verteilt |
| Nach Bereinigung | 1.000 € | 200 € | 0 € | 1.000 EUR passend auf aktive Banken verteilt |
Nächster Schritt
Ändern, löschen oder Steuerbescheinigung prüfen
Für künftige Kapitalerträge ist die sauberste Lösung meist, die Aufträge bei den Banken neu zu verteilen. Alte Aufträge bei kaum genutzten Konten blockieren sonst Pauschbetrag, der bei aktiven Konten fehlt.
Wenn bereits Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, ist eine nachträgliche Korrektur nicht immer direkt über die Bank möglich. Dann werden Steuerbescheinigung, Anlage KAP und gegebenenfalls eine Erstattung über die Einkommensteuererklärung relevant.