Zinspfad
Navigation öffnen

Ratgeber

Zinseszins erklärt Sparplan-Grundlagen Cost-Average-Effekt ETF-Einmalanlage Fondssparplan Fondskosten Aktiensparplan ETF vs Fonds Anleihen-ETF Anleihe-Rendite berechnen ETF-Rebalancing Depotübertrag Depot auflösen ETF-Sparplan Kinder Vermögenswirksame Leistungen ETF Sparrate berechnen Sparrate dynamisieren Inflation & Kaufkraft Tagesgeld verstehen Festgeld verstehen Sparbuch-Zinsen Geldmarktfonds Einlagensicherung Zinsen versteuern Notgroschen aufbauen Rendite berechnen Immobilienrendite berechnen Zinsrechnung-Formel Effektiver Jahreszins Verzugszinsen berechnen Entnahmeplan verstehen Auszahlplan verstehen Kapitalverzehr 4%-Regel Finanzielle Freiheit Rentenlücke verstehen Rentenbesteuerung Rente brutto netto Steuerfreibetrag Rente Krankenversicherung Rente Entgeltumwandlung Betriebsrente versteuern Direktversicherung Auszahlung Steuer Private Rentenversicherung Steuer Riester-Rente Steuer Regelaltersgrenze Rentenpunkte Rentenpunkte kaufen Rente mit 63 Rentenabschlag Dividendenrendite berechnen Dividende bei Aktien Aktien verkaufen Steuern Quellensteuer Dividenden Kapitalertragsteuer Kapitalertragsteuer Kirchensteuer Günstigerprüfung Kapitalerträge Anlage KAP ausfüllen Kapitalertragsteuer zurückholen NV-Bescheinigung Kapitalerträge Jahressteuerbescheinigung Verlustverrechnungstopf Abgeltungsteuer ETF-Steuern verstehen ETF verkaufen Steuern Teilfreistellung ETF ETF-Kosten verstehen ETF-Risiko MSCI World Rendite ETF ausschüttend/thesaurierend Sparer-Pauschbetrag Freistellungsauftrag Ehepaar Freistellungsauftrag Überblick Freistellungsauftrag ändern Vorabpauschale ETF

Ratgeber ETF-Steuer

ETF verkaufen und Steuern berechnen: Gewinn, Freibetrag und Beispiel

Beim ETF-Verkauf wird nicht der gesamte Verkaufserlös besteuert, sondern der steuerlich relevante Gewinn. Entscheidend sind Anschaffungsdaten, Teilfreistellung, Sparer-Pauschbetrag, Verluste und die Depotabrechnung.

Gewinn statt Verkaufserlös Teilfreistellung und Pauschbetrag Depotabrechnung bleibt maßgeblich

Von Dawid Oleksiuk

Zuletzt geprüft am 26. Juni 2026

Methodik

Grundlogik

ETF verkaufen: welche Steuer wird fällig?

Steuerlich relevant ist beim ETF-Verkauf grundsätzlich der realisierte Gewinn, nicht der gesamte Verkaufserlös. Wenn ein ETF-Anteil zum Beispiel für 10.000 EUR gekauft und später für 12.000 EUR verkauft wird, ist der Ausgangspunkt der Steuerrechnung nicht 12.000 EUR, sondern der Gewinn von 2.000 EUR.

Danach können weitere Punkte dazukommen: Teilfreistellung bei bestimmten Fonds, verfügbarer Sparer-Pauschbetrag, Verlustverrechnungstöpfe, bereits berücksichtigte Vorabpauschalen und persönliche Steuermerkmale. Genau deshalb sollte die Bankabrechnung nicht durch eine Faustformel ersetzt werden.

Beispiel

ETF-Verkauf versteuern: Beispiel mit 5.000 EUR Gewinn

Das Beispiel nutzt 5.000 € realisierten Gewinn und 30 % Teilfreistellung. Kirchensteuer und Sonderfälle sind nicht enthalten.

Fall Steuerpflichtig Steuerannahme Netto-Gewinn
30 % Teilfreistellung, kein Pauschbetrag 3.500 € 923,13 € 4.076,88 €
30 % Teilfreistellung, 1.000 EUR Pauschbetrag 2.500 € 659,38 € 4.340,63 €
Zusätzlich 1.000 EUR Verluste 1.500 € 395,63 € 4.604,38 €

Checkliste

Vor dem Verkauf: diese Daten brauchst du

  • Anschaffungskosten und steuerliche Einstandsdaten aus dem Depot.
  • Realisierter Gewinn oder Verlust statt nur Verkaufserlös.
  • Fondseinstufung und mögliche Teilfreistellung.
  • Verfügbarer Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsauftrag.
  • Verlustverrechnungstöpfe und bereits berücksichtigte Vorabpauschalen.

Abgrenzung

Verkaufskosten und Steuer getrennt betrachten

Ordergebühren, Spreads und Produktkosten sind nicht dasselbe wie Steuer. Für die Nettoentscheidung beim ETF-Verkauf sollten beide Ebenen getrennt betrachtet werden: erst die Markt- und Kostenwirkung, danach die steuerliche Abrechnung des realisierten Ergebnisses.