Grundlogik
ETF verkaufen: welche Steuer wird fällig?
Steuerlich relevant ist beim ETF-Verkauf grundsätzlich der realisierte Gewinn, nicht der gesamte Verkaufserlös. Wenn ein ETF-Anteil zum Beispiel für 10.000 EUR gekauft und später für 12.000 EUR verkauft wird, ist der Ausgangspunkt der Steuerrechnung nicht 12.000 EUR, sondern der Gewinn von 2.000 EUR.
Danach können weitere Punkte dazukommen: Teilfreistellung bei bestimmten Fonds, verfügbarer Sparer-Pauschbetrag, Verlustverrechnungstöpfe, bereits berücksichtigte Vorabpauschalen und persönliche Steuermerkmale. Genau deshalb sollte die Bankabrechnung nicht durch eine Faustformel ersetzt werden.
Beispiel
ETF-Verkauf versteuern: Beispiel mit 5.000 EUR Gewinn
Das Beispiel nutzt 5.000 € realisierten Gewinn und 30 % Teilfreistellung. Kirchensteuer und Sonderfälle sind nicht enthalten.
| Fall | Steuerpflichtig | Steuerannahme | Netto-Gewinn |
|---|---|---|---|
| 30 % Teilfreistellung, kein Pauschbetrag | 3.500 € | 923,13 € | 4.076,88 € |
| 30 % Teilfreistellung, 1.000 EUR Pauschbetrag | 2.500 € | 659,38 € | 4.340,63 € |
| Zusätzlich 1.000 EUR Verluste | 1.500 € | 395,63 € | 4.604,38 € |
Checkliste
Vor dem Verkauf: diese Daten brauchst du
- Anschaffungskosten und steuerliche Einstandsdaten aus dem Depot.
- Realisierter Gewinn oder Verlust statt nur Verkaufserlös.
- Fondseinstufung und mögliche Teilfreistellung.
- Verfügbarer Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsauftrag.
- Verlustverrechnungstöpfe und bereits berücksichtigte Vorabpauschalen.
Abgrenzung
Verkaufskosten und Steuer getrennt betrachten
Ordergebühren, Spreads und Produktkosten sind nicht dasselbe wie Steuer. Für die Nettoentscheidung beim ETF-Verkauf sollten beide Ebenen getrennt betrachtet werden: erst die Markt- und Kostenwirkung, danach die steuerliche Abrechnung des realisierten Ergebnisses.