Höhe
Wie hoch ist der Freistellungsauftrag für Ehepaare?
Für zusammen veranlagte Ehegatten liegt der Sparer-Pauschbetrag bei 2.000 €. Der Freistellungsauftrag ist der praktische Auftrag an eine Bank, diesen Betrag oder einen Teilbetrag beim laufenden Steuerabzug zu berücksichtigen.
Wichtig: Der Betrag gilt insgesamt, nicht je Bank. Wer Tagesgeld, Festgeld und Depot bei mehreren Instituten nutzt, muss die Aufträge so verteilen, dass die Summe nicht über dem verfügbaren Pauschbetrag liegt.
Beispiele
Freistellungsauftrag Ehepaar berechnen: drei Verteilungen
| Fall | Erwartete Kapitalerträge | Aufträge gesamt | Steuerpflichtiger Rest | Überzuteilung |
|---|---|---|---|---|
| Aufträge passen zum Bedarf | 1.600 € | 1.600 € | 0 € | 0 € |
| Pauschbetrag voll verteilt | 2.600 € | 2.000 € | 600 € | 0 € |
| Aufträge insgesamt zu hoch | 1.800 € | 2.300 € | 0 € | 300 € |
Getrennte Konten
Ehepaar mit getrennten Konten: Verteilung ist der Kern
Getrennte Konten oder Depots ändern nichts daran, dass der verfügbare Pauschbetrag insgesamt geplant werden muss. Wenn ein Partner hohe Zinserträge erwartet und der andere kaum Kapitalerträge hat, kann eine unpassende Verteilung dazu führen, dass bei einer Bank Steuer einbehalten wird, während bei einer anderen Bank ungenutzter Freibetrag liegt.
Checkliste
Vor dem gemeinsamen Freistellungsauftrag prüfen
- Werden die Ehegatten zusammen veranlagt?
- Welche Banken führen bereits Freistellungsaufträge?
- Welche Kapitalerträge sind bei Tagesgeld, Festgeld, Depot und Fonds realistisch?
- Erfordert das Institut einen gemeinsamen Auftrag oder bestimmte Unterschriften?
- Passt die Summe aller Aufträge zu höchstens 2.000 €?