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Ratgeber Kapitalerträge

Kapitalertragsteuer, Kirchensteuer und Soli: Zuschläge richtig einordnen

Bei Kapitalerträgen ist der sichtbare Steuerabzug oft mehr als nur 25 Prozent Kapitalertragsteuer. Solidaritätszuschlag wird auf die Steuer berechnet, Kirchensteuer kann je nach persönlicher Kirchensteuerpflicht dazukommen.

Soli auf Kapitalertragsteuer verstehen Kirchensteuer 8 % oder 9 % einordnen Rechner für eigene Werte nutzen

Von Dawid Oleksiuk

Zuletzt geprüft am 26. Juni 2026

Methodik

Zuschläge

Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Die Kapitalertragsteuer beträgt im Zinspfad-Modell 25 % auf den steuerpflichtigen Kapitalertrag. Der Solidaritätszuschlag wird nicht auf den Bruttoertrag, sondern auf die Kapitalertragsteuer berechnet.

Kirchensteuer ist ebenfalls ein Zuschlag zur Kapitalertragsteuer. Bei Kapitalerträgen wird sie im Abzugsverfahren berücksichtigt, wenn die entsprechenden Merkmale vorliegen. Ohne Kirchensteuerpflicht fällt dieser Bestandteil nicht an.

Beispiel

Beispiel: 2.000 EUR Kapitalerträge, 1.000 EUR Pauschbetrag

Steuerpflichtig bleiben in diesem Beispiel 1.000 €. Die Tabelle trennt Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Fall Kapitalertragsteuer Soli Kirchensteuer Gesamt
Keine Kirchensteuer Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag. 250,00 € 13,75 € 0,00 € 263,75 €
Kirchensteuer 8 % Typisch in Bayern und Baden-Württemberg; konkrete Kirchensteuerpflicht prüfen. 245,10 € 13,48 € 19,61 € 278,19 €
Kirchensteuer 9 % Typisch in den übrigen Bundesländern; konkrete Kirchensteuerpflicht prüfen. 244,50 € 13,45 € 22,00 € 279,95 €

Abzug

Warum die Bank Kirchensteuer auf Kapitalerträge einbehalten kann

§ 51a EStG regelt Kirchensteuer als Zuschlagsteuer und beschreibt auch den Kirchensteuerabzug bei Kapitalertragsteuer. Die auszahlende Stelle kann dafür automatisiert Merkmale abrufen. Wer einen Sperrvermerk nutzt, sollte die anschließenden Erklärungspflichten nicht mit einem Steuervorteil verwechseln.

Steuerbescheinigung

In der Jahressteuerbescheinigung getrennt prüfen

In Bankunterlagen werden Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer typischerweise getrennt ausgewiesen. Das ist wichtig, wenn Anlage KAP, Günstigerprüfung, Quellensteuer oder ein Sperrvermerk eine Rolle spielen. Für reine Größenordnungen reicht der Rechner; für die Steuererklärung zählt die Bescheinigung.

Abgrenzung

Nicht mit allgemeiner Kirchensteuer verwechseln

Diese Seite behandelt nur Kirchensteuer im Zusammenhang mit Kapitalertragsteuer. Fragen zur allgemeinen Kirchensteuer auf Lohn, Einkommensteuer-Vorauszahlungen oder Kirchenaustritt sind breiter und gehören nicht in den Kapitalerträge-Cluster von Zinspfad.