Zuschläge
Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Die Kapitalertragsteuer beträgt im Zinspfad-Modell 25 % auf den steuerpflichtigen Kapitalertrag. Der Solidaritätszuschlag wird nicht auf den Bruttoertrag, sondern auf die Kapitalertragsteuer berechnet.
Kirchensteuer ist ebenfalls ein Zuschlag zur Kapitalertragsteuer. Bei Kapitalerträgen wird sie im Abzugsverfahren berücksichtigt, wenn die entsprechenden Merkmale vorliegen. Ohne Kirchensteuerpflicht fällt dieser Bestandteil nicht an.
Beispiel
Beispiel: 2.000 EUR Kapitalerträge, 1.000 EUR Pauschbetrag
Steuerpflichtig bleiben in diesem Beispiel 1.000 €. Die Tabelle trennt Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
| Fall | Kapitalertragsteuer | Soli | Kirchensteuer | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Keine Kirchensteuer Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag. | 250,00 € | 13,75 € | 0,00 € | 263,75 € |
| Kirchensteuer 8 % Typisch in Bayern und Baden-Württemberg; konkrete Kirchensteuerpflicht prüfen. | 245,10 € | 13,48 € | 19,61 € | 278,19 € |
| Kirchensteuer 9 % Typisch in den übrigen Bundesländern; konkrete Kirchensteuerpflicht prüfen. | 244,50 € | 13,45 € | 22,00 € | 279,95 € |
Abzug
Warum die Bank Kirchensteuer auf Kapitalerträge einbehalten kann
§ 51a EStG regelt Kirchensteuer als Zuschlagsteuer und beschreibt auch den Kirchensteuerabzug bei Kapitalertragsteuer. Die auszahlende Stelle kann dafür automatisiert Merkmale abrufen. Wer einen Sperrvermerk nutzt, sollte die anschließenden Erklärungspflichten nicht mit einem Steuervorteil verwechseln.
Steuerbescheinigung
In der Jahressteuerbescheinigung getrennt prüfen
In Bankunterlagen werden Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer typischerweise getrennt ausgewiesen. Das ist wichtig, wenn Anlage KAP, Günstigerprüfung, Quellensteuer oder ein Sperrvermerk eine Rolle spielen. Für reine Größenordnungen reicht der Rechner; für die Steuererklärung zählt die Bescheinigung.
Abgrenzung
Nicht mit allgemeiner Kirchensteuer verwechseln
Diese Seite behandelt nur Kirchensteuer im Zusammenhang mit Kapitalertragsteuer. Fragen zur allgemeinen Kirchensteuer auf Lohn, Einkommensteuer-Vorauszahlungen oder Kirchenaustritt sind breiter und gehören nicht in den Kapitalerträge-Cluster von Zinspfad.