Grundlogik
Rente brutto oder netto: welche Zahl steht in der Renteninformation?
Die Renteninformation ist ein Startpunkt für die Vorsorgeplanung, aber sie ersetzt keine Netto-Berechnung. Aus der erwarteten Bruttorente werden erst nach Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie weiteren persönlichen Faktoren verfügbare Ruhestandseinkünfte.
Für einen ersten Planungscheck ist deshalb wichtiger, Bruttorente, steuerpflichtigen Anteil, möglichen Abschlag und Kaufkraft sauber zu trennen, als einen scheinbar exakten Netto-Wert zu versprechen.
Steueranteil
Beispiel 2026: Bruttorente, steuerpflichtiger Anteil und Freibetrag
Bei 24.000 € Jahresbruttorente und Rentenbeginn 2026 beträgt der steuerpflichtige Anteil nach § 22 EStG rechnerisch 20.160 €. Der daraus abgeleitete steuerfreie Teil des Startjahres liegt bei rund 3.840 €. Das ist noch nicht die Einkommensteuer, sondern nur der erste Schritt der Berechnung.
Nettoannahme
Warum Zinspfad mit einem vorsichtigen Abschlag arbeitet
Im Planungsbeispiel werden 2.000 € monatliche Bruttorente mit einem pauschalen Abschlag von 12 % getestet. Daraus entsteht ein vereinfachter Netto-Überschlag von rund 1.760 € pro Monat. Der modellierte Abzug beträgt 240 € monatlich und ersetzt keine Steuer- oder Beitragsberechnung.
| Bruttorente monatlich | Jahresbrutto | Planungsabschlag | Netto-Überschlag |
|---|---|---|---|
| 1.300 € | 15.600 € | 156 € | 1.144 € |
| 2.000 € | 24.000 € | 240 € | 1.760 € |
| 2.500 € | 30.000 € | 300 € | 2.200 € |
Kaufkraft
Netto-Rente zusätzlich in heutiger Kaufkraft lesen
Eine künftige Netto-Rente von 1.760 € hat bei 2 % Inflation über 20 Jahre nur noch eine heutige Kaufkraft von rund 1.184 €. Für die Rentenlücke zählt deshalb nicht nur brutto oder netto, sondern auch, was diese Netto-Zahl später real kaufen kann.